Abmahnung der RIMOWA GmbH durch die Kanzlei dompatent von Kreisler Selting Werner

Schutzrechts-Verletzung

Der Abmahner

Uns wurde kürzlich eine Abmahnung der Rimowa GmbH aus Köln vorgelegt. Diese wurde ausgesprochen durch die ebenfalls in Köln ansässige Kanzlei dompatent von Kreisler Selting Werner.

Bei Rimowa handelt es sich um einen von Europas führenden Herstellern von Reisegepäck. Charakteristisches Merkmal des Rimowa-Reisegepäcks ist die auffällig parallel gefalzte Rillenstruktur der Kofferschalen.

Der Vorwurf

Diesbezüglich wirft die Rimowa GmbH einem Händler auf der Internetplattform Amazon den unautorisierten Vertrieb von Koffern vor, der mit dem für die Marke Rimowa üblichen Rillendesign versehen ist.

Daher würden die gewerblichen Schutzrechte der Rimowa GmbH verletzt.

Das Rimowa-Rillen Design genieße nicht nur umfassenden Markenschutz, sondern wird ebenfalls durch den Vertrieb der gerügten Artikel aufgrund der eintretenden Herkunftstäuschung geschädigt. Somit wird nicht nur eine Markenrechtsverletzung, sondern auch eine Herkunftstäuschung geltend gemacht.

Die Forderung

Gefordert wird zum einen die Abgabe einer vorformulierten und der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung.

Zum anderen werden dem Abgemahnten die Kosten, die durch die Abmahnung entstanden sind, in Rechnung gestellt. Auf der Basis eines Gegenstandswertes von 350.000,00 EUR belaufen sich die Kosten daher auf 4.066,11 EUR.

Unsere Einschätzung

Auf den ersten Blick sticht der hohe Streitwert erheblich ins Auge. Dieser ist im Markenrecht allerdings durchaus üblich. Dies verdeutlicht jedoch auch, dass es ratsam ist, sich fachkundigen Rat einzuholen und die Sache nicht auf eigene Faust zu regeln.

Völlig ausbleibende oder gar fehlerhafte Reaktionen auf eine derartige Abmahnung können nicht nur Kosten und Risiken zur Folge haben, sondern auch erhebliche Rechtsnachteile nach sich ziehen.

Unser Rat

Diese sollten und können Sie vermeiden, indem Sie schnellstmöglich richtig reagieren. Dies bedeutet umgekehrt aber in keinem Fall, dass Sie nun sämtlichen Forderungen der Rimowa GmbH „blind“ nachkommen sollten.

Unterzeichnen Sie also in keinem Fall die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung – konsultieren Sie vorher in jedem Fall einen Fachanwalt, der Ihren Einzelfall genau prüft. Die beigefühgte Unterlassungserklärung ist in den meisten Fällen viel zu weit und zu Ihrem Nachteil verfasst worden. Sowohl von der vorschnellen, unüberlegten Tätigung von Zahlungen als auch von der Kontaktaufnahme zur Gegenseite wird dringend abgeraten, bevor Sie sich nicht haben beraten lassen.

Aufgrund der regelmäßig kurzen Fristen ist es ratsam, schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Nutzen Sie hierfür gerne unsere Sofort-Hilfe-Adresse und lassen Sie sich von uns eine kostenlose Ersteinschätzung geben.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 03.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.