Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers & Collegen für Nicki Leist "pu_eva_encap"

Ebay: Privatperson verkaufe gewerblich

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers & Collegen vorgelegt. Diese Abmahnung wurde für Herrn Nicki Leist aus Berlin versendet. Herr Nicki Leist verkauft u. a. über seinen ebay-Shop pu_eva_encap Sportschuhe und auch Modellautos.

Mit dem uns vorliegenden Schreiben wurde ein privater ebay-Händler abgemahnt. Es wird ausgeführt, dieser habe die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten und dabei die gesetzlichen Pflichtangaben nicht veröffentlicht. Diese Angaben sind insbesondere jene hinsichtlich der Anbieterkennzeichnung und des Widerrufsrechtes.

Zunächst müssen wir darauf aufmerksam machen, dass die Existenz von sog. scheinprivaten Anbietern für gewerbliche Unternehmer ein ernstzunehmendes Problem ist. Daher könnte der Abmahnung durchaus eine berechtigte Motivation zugrunde liegen.

Andererseits handeln die abgemahnten, vermeintlich scheinprivaten Anbieter oft vollkommen absichtslos. Diesen ist regelmäßig die Grenze zum gewerblichen Handeln vollkommen unbekannt. Auch diese Problematik für private ebay-Händler haben wir bereits behandelt.

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Sie wurden abgemahnt?

Zunächst müssen Sie Ruhe bewahren! Nur so können weitere Nachteile vermeiden werden. Lassen Sie aber keinesfalls eine gesetzte Frist verstreichen!

Sie müssen nun als nächstes unbedingt sicherstellen, dass Sie vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Ihre Angebote rechtskonform überarbeiten und künftig nur unter Beachtung dieser Verpflichtung einstellen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung auf Zahlung der Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden.

Falls Sie allerdings zu Unrecht abgemahnt worden sein sollten, so muss eine geeignete Strategie zur effektiven Verteidigung gegen die erhaltene Abmahnung gewählt werden.

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Welche Erkenntnisse haben wir im aktuellen Fall?

Im vorliegenden Schreiben wird im Namen des Herrn Nicki Leist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Ausgleich der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 15.000 Euro verlangt. Hieraus berechnet sich die Gebührennote in Höhe von 865,- Euro.

Bei der Begutachtung stellte sich uns allerdings die Frage, wie groß der tatsächliche Umfang der Handelstätigkeit des Herrn Nicki Leist ist. So konnten wir beispielsweise nur eine sehr geringe Anzahl von ebay-Bewertungen feststellen. Dies wiederum lässt unter Umständen auch den Schluss auf eine ebenso geringe Handelstätigkeit zu. Allgemein gilt, dass bei zu umfangreicher Abmahntätigkeit im Verhältnis zur Handelstätigkeit ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen anzunehmen ist. Wir werden diesbezüglich weiter ermitteln und halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten und bereits die geforderte Unterlassungserklärung und/oder den Rechtsanwaltsgebühren gezahlt? Oder sind Sie aktuell betroffen?

Dann nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit uns auf – wir stellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei weitere Informationen zur Verfügung und helfen Ihnen auf Wunsch gerne bei der noch ausstehenden Verteidigung gegen diese Abmahnung. Wir versuchen auch im Fall einer berechtigten Abmahnung grundsätzlich eine wirtschaftlich und rechtlich faire Lösung zu erwirken. Nutzen Sie hierzu unsere erste, kostenfreie und unverbindliche Einschätzung Ihres Falles.

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Stand: 08.04.2016

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.