Abmahnung der Nebulus GmbH - GF Alexander Scharnböck

Urheberrecht an ebay-Fotos und Produktbildern

Uns wurde eine urheberrechtliche Abmahnung der Nebulus GmbH aus 94469 Deggendorf eingereicht. Die Gesellschaft, vertreten durch Ihren Geschäftsführer Alexander Scharnböck, spricht die Abmahnung in Eigenregie aus.

Die Nebulus GmbH betreibt unter nebulus.biz einen Onlineshop und unter dem ebay-Namen nebulus-gmbh einen ebay-Shop jeweils insbesondere für Skimode und Skibekleidung.

In der uns vorliegenden Abmahnung werden urheberrechtliche Ansprüche wegen Verwendung von vermeintlichen Produktfotos der Nebulus GmbH bei ebay-Auktionen geltend gemacht. Insoweit wird für jedes verwendete Bild der Nebulus GmbH ein Schadensersatz in Höhe von 90 Euro gefordert. Diese Forderung richtet sich nach der Lizenzanalogie. Darüberhinaus verlangt die Nebulus GmbH auch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro zzgl. Mwst. für das Erstellen und Versenden der Abmahnung.

Über die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruches ist gerade bei privaten ebay-Auktionen durchaus zu diskutieren und muss jeweils konkret geprüft werden. Vorschnell sollte dieser Betrag keinesfalls gezahlt werden.

Unserer Meinung nach ist die beigefügte Unterlassungserklärung aber in jedem Fall zu weit gefasst. Insbesondere erscheint uns die dort vorformulierte Vertragsstrafe in Höhe von 5001,- Euro für jedweden Fall der Zuwiderhandlung für derartige Fälle deutlich zu hoch.

Aber: beachten Sie in jedem Fall die gesetzten Fristen!

Empfehlung: Wenden Sie sich einen spezialisierten Rechtsanwalt, der etwaige Maßnahmen prüfen kann.

Wir werden diesen Fall weiter recherchieren und Sie über Neuigkeiten an dieser Stelle auf dem Laufenden halten!

Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann Nutzen Sie unseren unverbindlichen und kostenfreien Service der Ersteinschätzung!

Stand: 15.07.2016

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.