Abmahnung der Naketano GmbH durch Lorenz Seidler Gossel

Verletzung von Markenrechten "Brave New World"

Die Abmahner

Als Abmahner tritt in letzter Zeit auch die Naketano GmbH auf. Es handelt sich dabei um einen Kleidungshersteller, der hauptsächlich auf Hoodies und Jacken spezialisiert ist. Als „Markenmotto“ hat die Naketano GmbH den Spruch „Brave New World“ als Wortmarke eintragen lassen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel aus München.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die eingetragenen Designs der Marke Naketano ohne deren Einwilligung kopiert zu haben. Es sollen also eingetragene Geschmacksmusterrechte durch die Nachahmung des „einzigartigen Naketano-Styles“ verletzt worden und somit gegen das Designgesetz verstoßen worden sein. Auch wird vorgeworfen, die von Naketano eingetragene Wortmarke „Brave New World“ widerrechtlich verwendet zu haben. Es wird also auch konkret gerügt, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen zu haben.

Die Forderung

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die auch eine Vertragsstrafenregelung enthält. Demnach soll für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500 € gezahlt werden.

Weiterhin sollen die mit der Abmahnung entstandenen Rechtanwaltskosten in Höhe von 3.643,40 €, beruhend auf einem Gegenstandswert von 200.000 €, gezahlt werden.

Unsere Einschätzung

Wegen der viel zu kurz gesetzten Frist und der viel zu hoch angesetzten Vertragsstrafe für jeden einzelnen Verstoß ist in jedem Fall eine anwaltliche Beurteilung ratsam, bevor Sie blindlings den geforderten Betrag überweisen oder die Erklärung unterzeichnen. Selbst wenn die gerügten Verstöße zutreffend sind, sollte die zu weit gefasste Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch einen Fachanwalt modifiziert werden.

Unser Rat

In keinem Fall sollten Sie die geforderte Summe ohne Prüfung zahlen oder die Erklärung einfach unterschreiben. Jedoch ist auch nicht dazu zu raten, die gesetzte Frist handlungslos verstreichen zu lassen. Die Naketano GmbH ist in der Vergangenheit bereits in ähnlich gestellten Fällen vor Gericht gezogen. Sollten auch in ihrem Fall wegen einer verpassten Frist gerichtliche Schritte eingeleitet werden, erwarten Sie deutlich höhere Kosten.

Sprechen Sie uns deshalb gerne rechtzeitig für eine umfassende Prüfung ihrer Abmahnung an. Wir beraten Sie gerne!

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 29.09.2018

Redaktion

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.