Abmahnung der Monster Energy Company durch Kanzlei Bear & Wolf – Winterstein Rechtsanwälte

Verletzung der Marke „Monster Energy“

Uns wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Monster Energy Company vorgelegt. Die Monster Energy Company hat ihren Sitz in den USA. Die Abmahnung wird durch die Kanzlei Bear & Wolf – Winterstein Rechtsanwälte bearbeitet.

Mit der uns vorliegenden Abmahnung wird moniert, dass eine Verletzung der Marke „Monster Energy“ stattgefunden habe. Bei der Marke „Monster Energy“ handelt es sich um eine europäische Wortmarke mit der Reg. Nr. 006368005. Es wurde sich ein umfangreicher Schutz für diverse Klassen gesichert.

Die vorliegende Abmahnung betrifft eine angeblich markenrechtswidrige Verwendung der eingetragenen Marke aufgrund des Verkaufes von Aufklebern auf der Plattform ebay.

Wegen dieser behaupteten Verletzung wird vorliegend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ebenso wird Ausgleich der entstandenen Kosten, welche auf einem Gegenstandswert von 250.000 Euro beruhen gefordert. In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, diese Kostennote anzuerkennen, da insbesondere der angesetzte Gegenstandswert u. E. deutlich zu hoch gegriffen ist.

Ebenso weisen wir darauf hin, dass zunächst auch zu prüfen ist, ob und inwieweit überhaupt eine markenmäßige Verwendung des geschützten Begriffes stattgefunden hat.Dies ist jeweils im konkreten Einzelfall genauestens zu prüfen!

Für den Fall der Abgabe der geforderten oder einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich zudem darüber im klaren sein, dass diese Unterlassungserklärung ein Leben lang Gültigkeit besitzt! Geben Sie die geforderte Erklärung ab, so sind Sie für immer an diese strafbewehrte Verpflichtung gebunden! Es ist also sicherzustellen, dass Sie jegliche künftige Haftung ausschließen.

Wir haben SIe daher vor einer ungeprüften Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung aufgrund des Umfanges dieser Erklärung ausdrücklich zu warnen!

Was können Sie nun nach Erhalt einer solchen Abmahnung machen?

Hierzu haben Reaktionsmöglichkeiten für Sie zusammengefasst:

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung reagieren?

Im Bedarfsfalle stehen wir Ihnen gerne bei der individuellen Verteidigung zur Seite und formulieren – sofern nötig – eine angepasste, modifizierte Unterlassungserklärung für Sie.

Unsere Empfehlung:

Nutzen Sie unseren Service der kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Stand: 16.03.2016

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.