Abmahnung der Louis Vuitton SAS durch die Rechtsanwälte CBH aus Hamburg

Markenbenutzung der Marke LV + „Toille Monogrammes“

Die Abmahner

Louis Vuitton SAS ist ein Luxuswaren-Unternehmen, welches exklusive Waren, u.a. Taschen, Kleidung, Schuhe, Accessoires und Schmuck verkauft. Das Unternehmen wurde 1854 in Paris gegründet

Der Vorwurf

Louis Vuitton wirft vor, die Marke „LV“ + das „Toille Monogramm“ widerrechtlich genutzt zu haben. Dabei soll der Abgemahnte Freizeitanzüge angeboten haben, die das markenrechtlich geschützte Logo der SAS trugen. 

Die Forderung

Es wird eine Unterlassungserklärung gefordert, um das Handeln für die Zukunft unter Strafe zu stellen bzw. zu verhindern. Zudem werden Unterlassungs-, Auskunfts- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht. Die Kostenerstattung beläuft sich dabei auf 2917€.

UPDATE Mai 2022:

Auch weiterhin mahnt die Modefirma durch die Kanzlei CBH markenrechtlich ab. Dabei sind u.a. Anbieter auf eBay aber auch Facbook (Live Shopping Event) betroffen. Der Gegenstandswert der Abmahnung lag dabei zuletzt bei 250.000,- Euro. 

Unsere Einschätzung

Das Logo „LV“ gilt als Unionsmarke und wird unter der ID „000015628“ geführt. Eine Verwendung dieser Marke ist nur mit vorheriger Zustimmung durch Louis Vuitton möglich, die hier jedoch nicht vorlag. Es ist zu prüfen, ob in der Tat, eine Markenrechtsverletzung nach Art. 9 Abs. 1 lit. c GMV vorliegt. Dies setzt jedoch voraus, dass die Marke des Abgemahnten eine Ähnlichkeit zum Logo „LV“ aufweist. Dies gilt es zu überprüfen. Sollte dies der Fall sein, greift der Abgemahnte widerrechtlich in die Wertschätzung und Unterscheidungskraft des Logos von LV ein.

Unser Rat

Vertreiben Sie Produkte unter einem Logo, so achten Sie auf die geschützten und eingetragenen Marken. Nutzen Sie niemals eingetragene Marken ohne vorherige Einwilligung des Inhabers. Zudem sollte Sie darauf achten, dass Ihr Logo ausreichend Unterscheidungskraft zu bereits eingetragenen Marken besitzt.


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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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Stand: 16.02.2019

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.