Abmahnung der Louis Vuitton SAS durch die Rechtsanwälte CBH aus Hamburg |
Louis Vuitton SAS ist ein Luxuswaren-Unternehmen, welches exklusive Waren, u.a. Taschen, Kleidung, Schuhe, Accessoires und Schmuck verkauft. Das Unternehmen wurde 1854 in Paris gegründet
Louis Vuitton wirft vor, die Marke „LV“ + das „Toille Monogramm“ widerrechtlich genutzt zu haben. Dabei soll der Abgemahnte Freizeitanzüge angeboten haben, die das markenrechtlich geschützte Logo der SAS trugen.
Es wird eine Unterlassungserklärung gefordert, um das Handeln für die Zukunft unter Strafe zu stellen bzw. zu verhindern. Zudem werden Unterlassungs-, Auskunfts- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht. Die Kostenerstattung beläuft sich dabei auf 2917€.
Auch weiterhin mahnt die Modefirma durch die Kanzlei CBH markenrechtlich ab. Dabei sind u.a. Anbieter auf eBay aber auch Facbook (Live Shopping Event) betroffen. Der Gegenstandswert der Abmahnung lag dabei zuletzt bei 250.000,- Euro.
Das Logo „LV“ gilt als Unionsmarke und wird unter der ID „000015628“ geführt. Eine Verwendung dieser Marke ist nur mit vorheriger Zustimmung durch Louis Vuitton möglich, die hier jedoch nicht vorlag. Es ist zu prüfen, ob in der Tat, eine Markenrechtsverletzung nach Art. 9 Abs. 1 lit. c GMV vorliegt. Dies setzt jedoch voraus, dass die Marke des Abgemahnten eine Ähnlichkeit zum Logo „LV“ aufweist. Dies gilt es zu überprüfen. Sollte dies der Fall sein, greift der Abgemahnte widerrechtlich in die Wertschätzung und Unterscheidungskraft des Logos von LV ein.
Vertreiben Sie Produkte unter einem Logo, so achten Sie auf die geschützten und eingetragenen Marken. Nutzen Sie niemals eingetragene Marken ohne vorherige Einwilligung des Inhabers. Zudem sollte Sie darauf achten, dass Ihr Logo ausreichend Unterscheidungskraft zu bereits eingetragenen Marken besitzt.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
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Ihr Sebastian Günnewig
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