Abmahnung der Abmahnung der Lafuma Mobilier S.A.S. |
Auf der eigenen homepage liest man über die Firma u.a. folgendes:
"LAFUMA MOBILIER entwirft, entwickelt und produziert OutdoorMöbel, die praktisch, komfortabel und langlebig sind. Unsere Outdoor-Möbel werden in Frankreich hergestellt, wobei wir höchste Ansprüche an die Qualität und das Design unserer Produkte stellen. Die Marke LAFUMA MOBILIER ist weltweit für ihre Gartenstühle, Beistelltische und Campingmöbel im angesagten Outdoor-Möbel-Design bekannt."
Es wird die wettbewerbswidrige Nachahmung eines von der Firma vertriebenen Möbelstücks (Liegestuhl "RSX" "RSXA") vorgeworfen nach § 4 Nr. 3 a) b) UWG.
Der charakteristische Gesamteindruck des Produktes werde nachgeahmt.
Es wird u.a. Unterlassung und Auskunft verlangt.
Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen.
Abmahnungen sind mit viel Ärger und Kosten verbunden, die wir Ihnen gerne ersparen wollen. Deshalb bieten wir Ihnen gerne Auskünfte hinsichtlich des Marken und Wettbewerbsrechts an. Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen.
Sollten Sie dennoch eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen die umgehende Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Wir überprüfen Ihren individuellen Fall und nehmen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Unterzeichnen Sie auf keinen Fall eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Überprüfung, da diese zumeist einer Modifizierung bedarf. Die meisten Unterlassungserklärungen sind sehr weit gefasst und schränken somit die Rechte des Betroffenen unverhältnismäßig stark ein bzw. provozieren einen Verstoß hiergegen geradezu.
Sprechen Sie uns an und wir finden eine Lösung für Ihr rechtliches Problem.
0221 . 9 758 758 0