Abmahnung der komtechnik GmbH www.wowpreis.de durch Rechtsanwalt Sandhage

Garantie-Werbung

Die Abmahner

Uns wurde kürzlich ein weiteres Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin übermittelt. Dieses Mal tritt er für die komtechnik GmbH (Ludwigstraße 1, 63739 Aschaffenburg) auf. Das Unternehmen betreibt unter der Domain www.wowpreis.de einen Onlineshop, auf dem Multimediaelektronik wie Sat-Receiver und Handyzubehör wie Ladekabel und Schutzfolien zum Kauf angeboten werden.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf der Plattform Ebay mit unlauteren Wettbewerbshandlungen den eigenen Absatz zu steigern. Konkret soll dabei mit dem Hinweis „1 Jahr Herstellergarantie“ für die Artikel geworben werden. Darin wird ein Verstoß gegen die Verpflichtung gesehen, Verbraucher vor Abgabe der Vertragserklärung die Bedingungen der Garantie klar und verständlich zu erklären. Dabei müssen Informationen zum Inhalt der Garantie gegeben werden, damit der Verbraucher die Garantie geltend machen kann. Dabei kommt es insbesondere auf die Anschrift des Garantiegebers an. Weiterhin muss der Unternehmer den Verbraucher zwingend über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 281,30 €, berechnet aus einem Gegenstandswert von 3.000 €, zu zahlen. Die Unterlassungserklärung sieht weiter für den Fall eines zukünftigen Zuwiderhandelns eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € für jeden Verstoß vor.

Unsere Einschätzung

Rechtsanwalt Gereon Sandhage ist uns als Abmahnanwalt seit längerem bekannt. Auch wenn nicht zwingend von einer Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung ausgegangen werden kann, so sollte Ihre Abmahnung dennoch dahingehend von einem Anwalt überprüft werden. Die Unterlassungserklärung ist sehr weit formuliert, so dass möglichst viele zukünftige Handlungen erfasst sind. Dementsprechend hoch ist das Risiko, dass die Vertragsstrafe tatsächlich gegen Sie geltend gemacht wird.

Unser Rat

Die Unterlassungserklärung sollte durch einen Anwalt modifiziert werden, bevor Sie diese unterschreiben. Weiterhin sollten Sie den geforderten Betrag nicht einfach zahlen, ohne Rücksprache zu halten. Dabei ist es wichtig, dass Sie die gesetzte Frist nicht verstreichen lassen, denn sonst drohen gerichtliche Weiterungen gegen Sie, die mit enorm hohen Kosten verbunden sind.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 08.02.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.