Abmahnung der Kaufrausch Germany GmbH durch die Zierhut IP Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft |
Das Unternehmen Kaufrausch Germany GmbH mit aktuellem Sitz in (Am Juliusturm 53) 13599 Berlin ist in der Textilbranche aktiv und wird durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Gedtke vertreten. „Kaufrausch“ gilt als Unternehmen des Groß- und Außenhandels von Textilien und Schuhen.
Ein Blick in die Historie des Unternehmens zeigt zahlreiche Stationen mit Löschungen und Neueintragungen der Firma, Sitzverlegung und Zirkulationen in der Geschäftsführungsebene.
Der derzeitige Rechtsstreit wird von den Zierhut IP Rechtsanwälten bearbeitet.
Die aktuelle Abmahnung rügt einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung.
Der Abgemahnte soll auf der Verkaufsplattform Ebay Angebote entgegen den Regeln der Textilkennzeichnungsverordnung eingestellt haben, indem bspw. die Bezeichnung „Acryl“ zur Faserkennzeichnung verwendet wurde.
Die Kaufrausch Germany GmbH fordert über die Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Übernahme der angefallenen Kosten zur Erstellung der Abmahnung in Höhe von 1.029,35€ (Streitwert: 15.000€).
In der Textilkennzeichnungsverordnung werden zahlreiche Bezeichnungen zur Bestimmung von Fasern dargelegt. Die Verwendung anderweitiger Begrifflichkeiten stellt einen Verstoß gegen die Verordnung dar. Der Begriff „Acryl“ ist nicht Teil der zugelassenen Faserkennzeichnungen, sodass dieser Begriff nicht verwendet werden darf. Der richtige Begriff wäre in diesem Fall „Polyacryl“.
Sollten Sie als Online-Händler Textilien anbieten und diese kennzeichnen, so achten Sie auf die festgelegten Faserkennzeichnungen. Nur die in der Verordnung dargelegten Begriffe sollten Bestandteil Ihrer Produktbeschreibung und somit der Textilkennzeichnung werden.
Ein Verstoß wird zumeist mit einer Abmahnung gerügt. Dieser ist regelmäßig eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die zumeist sehr weit gefasst ist und den Betroffenen somit stark einschränkt. Wir raten Ihnen deshalb, unbedingt juristischen Rat einzuholen und niemals die Unterlassungserklärung ohne Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zu unterzeichnen. Eine Modifizierung ist in den meisten Fällen unausweichlich. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung an.
Sprechen Sie uns an und wir finden eine Lösung für Ihr juristisches Problem.
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