Abmahnung der Kaufrausch Germany GmbH durch die Zierhut IP Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft

Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung: "Acryl"

Die Abmahner

Das Unternehmen Kaufrausch Germany GmbH mit aktuellem Sitz in (Am Juliusturm 53) 13599 Berlin ist in der Textilbranche aktiv und wird durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Gedtke vertreten. „Kaufrausch“ gilt als Unternehmen des Groß- und Außenhandels von Textilien und Schuhen.

Ein Blick in die Historie des Unternehmens zeigt zahlreiche Stationen mit Löschungen und Neueintragungen der Firma, Sitzverlegung und Zirkulationen in der Geschäftsführungsebene.

Der derzeitige Rechtsstreit wird von den Zierhut IP Rechtsanwälten bearbeitet.

Der Vorwurf

Die aktuelle Abmahnung rügt einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung.

Der Abgemahnte soll auf der Verkaufsplattform Ebay Angebote entgegen den Regeln der Textilkennzeichnungsverordnung eingestellt haben, indem bspw. die Bezeichnung „Acryl“ zur Faserkennzeichnung verwendet wurde.

Die Forderung

Die Kaufrausch Germany GmbH fordert über die Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Übernahme der angefallenen Kosten zur Erstellung der Abmahnung in Höhe von 1.029,35€ (Streitwert: 15.000€).

Unsere Einschätzung

In der Textilkennzeichnungsverordnung werden zahlreiche Bezeichnungen zur Bestimmung von Fasern dargelegt. Die Verwendung anderweitiger Begrifflichkeiten stellt einen Verstoß gegen die Verordnung dar. Der Begriff „Acryl“ ist nicht Teil der zugelassenen Faserkennzeichnungen, sodass dieser Begriff nicht verwendet werden darf. Der richtige Begriff wäre in diesem Fall „Polyacryl“.

Unser Rat

Sollten Sie als Online-Händler Textilien anbieten und diese kennzeichnen, so achten Sie auf die festgelegten Faserkennzeichnungen. Nur die in der Verordnung dargelegten Begriffe sollten Bestandteil Ihrer Produktbeschreibung und somit der Textilkennzeichnung werden.

Ein Verstoß wird zumeist mit einer Abmahnung gerügt. Dieser ist regelmäßig eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die zumeist sehr weit gefasst ist und den Betroffenen somit stark einschränkt. Wir raten Ihnen deshalb, unbedingt juristischen Rat einzuholen und niemals die Unterlassungserklärung ohne Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zu unterzeichnen. Eine Modifizierung ist in den meisten Fällen unausweichlich. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung an.

Sprechen Sie uns an und wir finden eine Lösung für Ihr juristisches Problem.

Stand: 22.05.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.