Abmahnung der Immolox UG durch die Bleischwitz und Schierer Anwaltssozietät

Fehlerhafte Information zur Endreinigung

Die Abmahner

Die Immolox UG ist in 28199 Bremen ansässig und in der Vermittlung und Vermietung von Ferienwohnungen aktiv.

Die aktuelle Abmahnung spricht Sie durch die Bleischwitz und Schierer Anwaltssozietät aus.

Der Vorwurf

Das Unternehmen rügt einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PangV) wegen fehlerhafter Information zur Endreinigung. Der angegebene Endpreis enthalte in der Internetwerbung nicht die zusätzlich anfallende Endreinigungspauschale.

Die Forderung

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe 5.001 Euro gefordert. Zudem soll der Abgemahnte für die Anwaltskosten in Höhe von 887,03€ (Streitwert: 10.000€) aufkommen.

Unsere Einschätzung

Nach § 1 Abs. 1 PangV muss der Preis angegeben werden, der die Umsatzsteuer und alle sonstigen Preisbestandteile enthält (Gesamtpreis). Demnach muss für den jeweiligen Buchungszeitraum der Endpreis inkl. aller Kosten angegeben werden.

Dennoch ist auch hier wieder Vorsicht geboten: Die Unterlassungserklärung ist regelmäßig sehr weit formuliert, sodass ein anwaltlicher Rat hilfreich ist. Bei der vorliegenden Unterlassungserklärung besteht die Gefahr einer empfindlichen Vertragsstrafe bei erneutem Verstoß, sodass eine Modifikation der Unterlassungserklärung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unbedingt anzuraten ist.

Unser Rat

Wir empfehlen Ihnen, die Abmahnung mit einem Rechtsanwalt durchzusprechen und diese modifizieren zu lassen. Gerne übernehmen wir eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Sollte sich herausstellen, dass auch Ihre erhaltene Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, nehmen wir gerne eine Modifizierung für Sie vor. Nur mithilfe einer Modifizierung kann die Gefahr einer Vertragsstrafe minimiert werden.

Zudem raten wir Ihnen, vor der anwaltlichen Überprüfung keine voreiligen Zahlungen zu tätigen oder gar Unterschriften zu leisten. Sprechen Sie uns an und wir unterstützen Sie!

Stand: 06.06.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.