Abmahnung der Handy Deutschland GmbH durch Rechtsanwalt Scholz

Ebay-Angebote: Angabe der Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Abmahner

Die Handy Deutschland GmbH ist in Hannover ansässig und wird durch den Geschäftsführer Lorenz Dengel vertreten. Das Unternehmen bietet einen Online-Shop an, in dem über 1100 Handys von mehr als 45 Herstellern ausgewählt und mit einem entsprechenden Vertrag kombiniert werden können.

In der aktuellen Streitsache wird das Unternehmen durch den Rechtsanwalt Scholz aus Hannover vertreten.

Der Vorwurf

Das Unternehmen mahnt Verkäufer wegen eBay-Artikel ab, die gegen die Preisangabenverordnung verstoßen sollen. Konkret werden die ebay-Angebote abgemahnt, die keine Mehrwertsteuerangaben enthalten.

Die Forderung

Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, die Zuwiderhandlungen unter Strafe stellt. Zudem werden die Anwaltskosten in Höhe von 958,19 Euro (Gegenstandswert: 12.000€) in Rechnung gestellt.

Unsere Einschätzung

Das Unterlassen von Mehrwertsteuerangaben oder auch das falsche Auszeichnen der Mehrwertsteuer sind durchaus Abmahngründe, die nicht selten herangezogen werden.

Händler sind grundsätzlich verpflichtet ihre Waren mit einer korrekten Preisangabe zu versehen: Dabei muss auch die Mehrwertsteuer berücksichtig werden, die in Form eines Zusatzes wie inkl. MwSt. oder mit einem Sternchen (*) als Verweis auf weitere Informationen z.B. im Footer o.ä. kenntlich gemacht werden kann.

Unser Rat

Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst und kontaktieren Sie unverzüglich einen sachkundigen Rechtsanwalt, der die Abmahnung für Sie einordnen kann und alle weiteren, notwendigen Schritte einleitet. Gerne übernehmen wir die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist und Sie in bedenklichen Umfang in Ihren Rechten einschränkt, nehmen wir gerne eine Modifizierung für Sie vor. Sprechen Sie uns noch heute an – gern stehen wir Ihnen bereits für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung der erhaltenen Abmahnung zur Verfügung.

Stand: 22.03.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.