Abmahnung der GS1 Germany GmbH wegen EAN GTIN

Es mahnt Kanzlei gssr - garben schlüter schützler & reiss Rechtsanwälte

Die Firma GS1 Germany GmbH verschickt mit Hilfe der Kanzlei gssr garben schlüter schützler & reiss Rechtsanwälte Abmahnungen wegen des Verkaufs von EAN Barcodes (GTIN Number).


Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Es geht um das Angebot (eBay) von  EAN Barcode Nummern, auch GTIN (Global Trade Item Number) genannt, eine 13-stellige Nummer die einem Verkaufsartikel/Produkt zugeordnet wird. 

Die Firma GS1 Germany GmbH gibt auf ihrer homepage u.a. an "Einzig offizieller Verkäufer" für EANs zu sein. Zur Erklärung heißt es auf der homepage auszugsweise:

"Die EAN (oder GTIN genannt) ist die Nummer unterhalb des Barcodes. Sie ist so eine Art Fingerabdruck für Waren und macht jedes Produkt weltweit unverwechselbar.
Nur wenige wissen, dass die EAN die Basis für den Barcode ist. Für den Verkauf von Produkten im stationären Handel ist der Barcode Voraussetzung, da er die EAN an der Kasse per Scanner lesbar macht. Für den Verkauf auf Marketplaces wie Amazon reicht die EAN in den meisten Fällen aus.
Sowohl EANs als auch Barcodes erhalten Sie bei GS1 Germany. Wir sind der einzig anerkannte Verkäufer für EANs in Deutschland."

Gefordert wird von Anbietern derartiger EANs zunächst die Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungserklärung, welche eine Vertragsstrafe für jeden zukünftigen Verstoß i.H.v. 10.000,- Euro vorsieht. Zudem wird Auskunft und Erstattung der Rechtsanwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 25.000,- verlangt. 


Unser Rat:

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Es sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob die Vorwürfe zutreffen. 

Trifft der Vorwurf jedoch zu, kann eine sogenannte modifizierte (eingeschränkte) strafbewerte Unterlassungserklärung abgegeben werden. 

 Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, wenn beispielsweise ein zu hoher Streitwert angesetzt worden ist.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 26.01.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.