Abmahnung der Franz Joseph Schütte GmbH durch Rechtsanwälte Hansmann & Mursch wegen Verstoß gegen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung  -TrinkWV


Die Franz Joseph Schütte GmbH lässt durch Rechtsanwälte Hansmann & Mursch wettbewerbsrechtlich  Händler von Sanitärprodukten (Badezimmer Armaturen) abmahnen. Es geht um eine Verstoß gegen die TrinkWV.


Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Franz Joseph Schütte GmbH aus Wallenhorst bietet u.a. im eigenen Webshop Sanitärprodukte an. Auf der Firmenhomepage (https://fjschuette.de/) liest man über die Firma "Über uns" u.a. Folgendes:

"Wasser ist unser Ursprung. Unter dem Dach der SEE Holding produziert die Franz Joseph Schütte GmbH gemeinsam mit den Schwesterunternehmen KIRCHHOFF, EISL, EYCKHAUS und WASSERWERK hochwertige Armaturen, Brausen und Sanitärartikel."

Die Firma geht mit Hilfe der Rechtsanwälte Hansmann & Mursch wettbewerbsrechtlich gegen Mitbewerber vor.

Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung i.V.m. der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser stehen (KTW-BWGL) beim Angebot von Badarmaturen. 

Der Abmahnung sei ein entsprechender Testkauf vorausgegangen, bei dem die Mängel festgestellt worden seien.

Der Betroffene wird  aufgefordert, binnen Frist eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Zudem sollen die Kosten der Rechtsverfolgung durch die Rechtsanwälte Lexea erstattet werden, wobei ein Streitwert i.H.v. 70.000,- Euro zu Grunde gelegt wird ( = 2.2250,50 Euro). 


Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen. 

Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden. 

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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 12.07.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.