Abmahnung der Firma Druckecke durch die KEHL Rechtsanwälte

Ebay-Angebot ohne OS-Link, Datenschutz-Erklärung, etc.

Die Abmahner

Die Firma Druckecke ist in Halle an der Saale (Freiimfelder Str. 106) ansässig und wird durch den Inhaber Matthias Neumann vertreten. Das Unternehmen bietet Werbeträger an und berät seine Kunden rund um den werbewirksamen Auftritt.

Im aktuellen Fall wird das Unternehmen durch die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten.

Vorwurf

Das Unternehmen mahnt einen Verkäufer auf ebay ab, da dieser seine Angebote entgegen gesetzlicher Bestimmungen erstellt hat. Die Angebote enthalten keinen Link auf die OS-Plattform, keine Hinweise zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht, keine Datenschutzerklärung, kein Muster-Widerrufsformular und auch keine Hinweise hinsichtlich des Vertragsschlusses, der Vertragstextspeicherung, der Korrekturmöglichkeiten und der Vertragssprachen.

Die Forderung

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem soll der Abgemahnte für die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 27.000 € aufkommen.

Unsere Einschätzung

Vorab sollte geprüft werden, ob die behauptete Handlung tatsächlich vorliegt und ob diese Vorgehensweise einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß darstellt. Für eine solche Prüfung sollten Sie einen Experten einholen, der Sie mithilfe seines rechtlichen Know-Hows bestens beraten kann. Gerne stehen wir Ihnen hierbei unterstützend zur Seite.

Als gewerblicher Anbieter müssen die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten werden, sodass jeder Händler, der ein Gewerbe betreibt, u.a. den Link zur OS-Plattform, Hinweise zum Mängelhaftungsrecht etc. angeben muss.

Unser Rat

Wir empfehlen Ihnen, uns rechtzeitig aufzusuchen, sodass wir mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen und die nächsten Schritte einleiten können. Handeln Sie schnell, um die Fristen zu wahren und gerichtliche Schritte gegen Sie zu vermeiden.

Wir führen gern eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung durch. Sollte sich herausstellen, dass die geforderte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, empfehlen wir Ihnen eine Modifizierung zu Ihren Gunsten. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung deshalb erst nach Rücksprache mit uns, um die Folgen und Risiken möglichst gering zu halten.

Sprechen Sie uns einfach an.

Stand: 28.03.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.