Abmahnung der Finntrade GmbH durch Rechtsanwalt Euskirchen

Garantie ohne Bedinungen

Die Abmahner

Die Finntrade GmbH lässt derzeit Abmahnungen über Rechtsanwalt Euskirchen aussprechen. Das Unternehmen vertreibt auf Ebay unter einem gewerblichen Nutzerkonto namens finntrade_gmbh (abrufbar unter: https://www.ebay.de/str/finntrade-gmbh ) unter anderem Haushaltselektrogeräte, Dekoration und Spielzeug.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, seine Artikel mit einer Garantie zu bewerben ohne dabei Erläuterungen der Garantiebedingungen anzugeben. Zusätzlich soll es beim Angebot von Spielzeug an Warnhinweisen fehlen, welche nach der Spielzeugverordnung verpflichtend sind.

Eine Garantieerklärung muss für den Verbraucher klar und verständlich sein. Dabei ist auf den Garantieinhalt einzugehen und es muss insbesondere hervorgehen, dass dem Verbraucher auch eine gesetzliche Gewährleistung zusteht, welche durch die zusätzliche Garantie nicht beeinträchtigt wird. Zusätzlich müssen Informationen zu den wesentlichen Garantiebedingungen enthalten sein, also beispielsweise Name und Adresse des Garantiegebers, damit der Verbraucher die Garantie auch geltend machen kann. Da all diese Informationen bei dem Angebot nicht vorliegen, ist darin ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu sehen.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 € aus einem Streitwert in Höhe von 20.000 € zu zahlen.

Unsere Einschätzung

Eine Garantie ist etwas anderes als die gesetzliche Gewährleistung. Letztere steht dem Verbraucher per Gesetz in bestimmten Fällen zu, eine Garantie ist ein darüberhinausgehendes Versprechen des Herstellers. Deshalb kann die Garantie auch nie die gesetzliche Gewährleistung beschränken und muss genaue Informationen enthalten, die der Verbraucher benötigt, um die Garantie auch geltend zu machen.

Unser Rat

Die Unterlassungserklärung ist zumeist deutlich zu weit formuliert und bedarf daher einer Modifikation durch einen sachkundigen Rechtsanwalt. Die gesetzte Frist sollte dabei – auch wenn sie sehr kurz gesetzt ist – in jedem Fall eingehalten werden. Ansonsten drohen gerichtliche Schritte gegen Sie, die hohe Kosten zu verursachen. Sprechen Sie uns gerne an und wir wehren unberechtigte Forderungen gegen Sie ab oder modifizieren die abzugebende Unterlassungserklärung derart, dass Ihr Risiko der Geltendmachung einer Vertragsstrafe minimiert wird.

Gern stehen wir Ihnen hierzu auch im Rahmen unserer unverbindlichen, kostenfreien Ersteinschätzung zur Verfügung.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 31.01.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.