Abmahnung der Euro-Cities GmbH wg Stadtbildern/ Landkarten/Maps durch Kanzlei Meissner&Meissner

Nicht lizenzierte Nutzung von Luftbildern und Kartenausschnitten: stadtplandienst.de

Vertreten durch die Kanzlei Meissner&Meissner mahnt die Euro-Cities GmbH (stadtplandienst.de) wegen der – angeblich nicht lizenzierten – Benutzung von Luftbildern/Kartenausschnitten ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund

Im Internet gibt es zahlreiche Karten Anbieter, wie Google mit Google Maps, Apple mit Apple Maps oder Microsoft mit Bing Maps.

Wer nun Luftbilder/ Stadtkarten beispielsweise für seinen eigenen Internetauftritt verwendet, kann sich schnell einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die Meissner&Meissner Rechtsanwälte für die Euro-Cities GmbH ausgesetzt sehen.

Die Euro-Cities GmbH aus Berlin betreibt u.a. das Portal Stadtplandienst,de. 

Die Firma schreibt über sich u.a. auf der homepage euro-cities-gmbh.de:

"Die Themen rund um die Kartennutzung und Verlinkung mit dem Stadtplandienst werden von der Euro-Cities GmbH bearbeitet. Sie ist die Betreiberin und alleinige Inhaberin der Daten des Stadtplandienstes."

Eine Preisübersicht findet sich in den AGB der Firma. 

Luftbildaufnahmen sind grundsätzlich nach § 72 UrhG geschützt. Die Euro-Cities GmbH behauptet nun die Rechte an den streitgegenständlichen Karten zu halten.

Sie fordert nun Unterlassung, Kostenerstattung, Auskunft und Schadenersatz. Die geltend gemachten Auskunftsansprüche dienen für gewöhnlich der Vorbereitung  eines weiteren Schadenersatzes.

Es wird Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert, die bei jedem zukünftigen Verstoß die Zahlung einer Vertragsstrafe an die GmbH vorsieht. 

Ferner wird die Erstattung von Anwaltsgebühren gefordert (Streitwert 7.500,- Euro). 


Unser Rat

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich noch binnen Frist von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Zunächst bleibt zu prüfen, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt weiter zu prüfen, ob lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, da vorformulierte Erklärungen der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind.

Auch die geltend gemachten Gebühren gehören auf den Prüfstand, da oftmals von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

oder über unser Kontaktformular.

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 09.06.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.