Abmahnung der DW Folienservice UG durch die Zierhut IP Rechtsanwalt AG

Registrierung nach VerpackG

Die Abmahner

Die DW Folienservice UG (haftungsbeschränkt) sitzt in Obertaufkirchen und ist in den Branchen Haushaltsgeräten, Haushaltswaren, Metallwaren und Kunststoffwaren tätig.

Im aktuellen Fall wird die DW Folienservice UG durch die Zierhut IP Rechtsanwalt AG vertreten.

Der Vorwurf

Vorliegend wird dem Abgemahnten vorgeworfen, gegen die Marktverhaltensregeln (hier § 3a UWG) verstoßen zu haben. Der Abgemahnte hat Aufkleber im deutschen Geschäftsverkehr angeboten sowie Verpackungen in den Verkehr gebracht, die einer Registrierung nach dem Verpackungsgesetz bedürfen.

Die Forderung

DW Folienservice UG fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung, um zukünftige Handlungen dieser Art unter Strafe zu stellen. Kommt es folglich zu einer Handlung, die in der Unterlassungserklärung aufgeführt ist, wird die Vertragsstrafe geltend gemacht. Bezweckt wird hiermit die Unterlassung einer wettbewerbswidrigen Handlung.

Zudem muss der Abgemahnte die Anwaltskosten begleichen (Gegenstandswert: 15.000€).

Unsere Einschätzung

Gem. § 3a UWG liegt unlauteres Handeln vor, wenn gesetzliche Regeln missachtet werden. Vorliegend besagt § 9 Abs. 1 VerpackG, dass jeder, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringt, sich bei der Zentralen Stelle registrieren muss. Kommt es folglich zu einem Verstoß gegen das Verpackungsgesetz liegt automatisch ein Verstoß gegen § 3a UWG vor, was in der Tat abmahnfähig ist.

Unser Rat

Informieren Sie sich über systembeteiligungspflichtige Verpackungen bevor Sie diese anbieten. Fallen Ihre Verpackungen unter registrierungspflichtige Verpackungen, so nehmen Sie unverzügliche die Registrierung vor. § 9 Abs. 5 VerpackG verbietet ausdrücklich, systembeteiligungspflichtige Verpackungen ohne Registrierung in den Verkehr zu bringen.

Schützen Sie sich vor Abmahnungen, indem Sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und uns bei Unsicherheiten oder Fragen kontaktieren. Gerne übernehmen wir auch die Registrierung in Ihrem Namen für Sie. Sprechen Sie uns an!

Stand: 08.03.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.