Abmahnung der D&S Trading GbR durch Rechtsanwalt Link

Markenrechtsverletzung „Pharao24“

Die Abmahner

Aktuell wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der D&S Trading GbR, Meschedenerstraße 25, 59889 Eslohe-Reiste, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Donner und Matthias Schaub zur Überprüfung, vorgelegt.

Anwaltlich vertreten wird die D&S Trading GbR durch Rechtsanwalt Linke.

Die D&S Trading GbR betreibt auf der Handelsplattform Amazon einen Möbel-Onlineshop namens „Pharao24“. Das Sortiment umfasst von Schränken über Kommoden und Tischen grundsätzlich alles, was im Bereich der Inneneinrichtung benötigt wird.

Der Vorwurf

Rechtsanwalt Linke rügt im Interesse sowie im Namen seines Mandanten die Verletzung der Marke „Pharao24“ auf der Internetplattform Amazon.

Die Forderung

Dazu wird zunächst die Abgabe einer der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zudem werden auf der Basis eines Streitwerts in Höhe von 60.000,00 EUR die durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 1.954,46 EUR geltend gemacht.

Unsere Einschätzung

Zunächst sollte der im Raum stehende Verstoß von einem Fachanwalt auf dessen tatsächliches Vorliegen überprüft werden. Denn selbst bei dessen Vorliegen sind Sie unter Umständen nicht zu dem verpflichtet, was die Gegenseite versucht, Ihnen aufzuerlegen.

Sie sollten zunächst nicht eingeschüchtert vom hohen Streitwert, voreilig und ohne Konsultation eines Anwalts den Forderungen nachkommen. Regelmäßig ist die zu unterzeichnende strafbewehrte Unterlassungserklärung erheblich zu weit gefasst und enthält für den Abgemahnten diverse nachteilige Passagen.

Unser Rat

Somit sollte von der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zumindest ohne vorherige Beratung durch einen fachkundigen und spezialisierten Anwalt abgesehen werden. Wir raten zudem von der Tätigung etwaiger Zahlungen ohne vorangegangener anwaltlicher Überprüfung wärmstens ab. Weiter empfiehlt es sich, nicht eigenhändig Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen.

Daher raten wir Ihnen, sich aufgrund der regelmäßig kurzen einzuhaltenden Fristen schnellstmöglich einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt zu suchen, der mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bespricht: Andernfalls kann Ihnen unter Umständen eine einstweilige Verfügung drohen oder Ähnliches. Viele machen an diesem Punkt den Fehlerohne anwaltliche Hilfe die Angelegenheit zu regeln, um sich mögliche Kosten durch den eigenen Anwalt zu ersparen. Der Erfahrung nach endet eine solche Herangehensweise in den meisten Fällen mit erheblichen Unkosten: Durch die Unterzeichnung einer zu weitreichenden Unterlassungserklärung wird schneller als gedacht eine Zuwiderhandlung begangen, für die die Gegenseite den Betroffenen nun umso leichter in Anspruch nehmen kann.

Somit ist es sinnvoll und auch ratsam, direkt anwaltliche und fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies ist auch in Ihrem Interesse: Sie können die im Raum stehenden Kosten auf das lediglich Erforderliche reduzieren und erhalten sofort eine schnelle, kompetente und zuverlässige Beratung. Betrauen Sie uns gerne mit Ihrem Fall und profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung, die Ihnen sicherlich bei der Beilegung Ihres Falls zu Gute kommen wird.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 25.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.