Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Filesharing: "Scooter – 4 a.m."

Die Abmahner

Uns liegt eine Abmahnung der DigiRights Administration GmbH mit Sitz in der Weinbergstr. 59 in 64285 Darmstadt (Geschäftsführer: Michael Eisele), vertreten durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vor. Die DigiRights Administration GmbH ist insbesondere im Bereich der Vermarktung und Lizenzierung von Bildtonträgern und Tonträgern tätig.

Vorwurf

Vorliegend geht es um die Veröffentlichung der Tonaufnahme „Scooter – 4 a.m.“ in File-Sharing Netzwerken. Durch die Bereitstellung zum Download seien die ausschließlichen Rechte der DigiRights Administration GmbH an der Tonaufnahme aus § 19a UrhG verletzt worden, es liege somit ein rechtswidriges Verhalten vor.

Forderung

Somit wird gefordert, die weitere Bereithaltung der Tonaufnahme zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr abzugeben. Angekündigt wird zudem bereits eine Inanspruchnahme hinsichtlich des Ersatzes des sogenannten Lizenzschadens und der Rechtsanwaltsgebühren, die aus dem Streitwert zu berechnen sind.

Unsere Einschätzung

Rechtsanwalt Sebastian legt dar, in einem Auskunftsverfahren über die Telekom den Internetanschluss, von dem die Tonaufnahme zum Download angeboten wurde, ermittelt zu haben. Dieser sei dem Abgemahnten zuzuweisen, sodass dieser, falls er die Handlung nicht begangen habe, einen Entlastungsbeweis führen müsse.

Derartige Filesharing-Abmahnung der DigiRights Administration GmbH sind kein Einzelfall. Die Erfahrung zeigt, dass z. B. hinsichtlich der Ermittlung der IP-Adresse oder auch hinsichtlich der Rechte-Inhaberschaft der GmbH sehr häufig Zweifel bestanden.

Beispielsweise konnte eine Rechtsinhaberschaft der DigiRights Administration GmbH in vielen Fällen nicht nachgewiesen werden: So entschied ein Berliner Gericht in 2016, dass nur Rechte „mit Bezug auf Filesharing in Peer-2-Peer Netzwerken …“ übertragen worden sein. Ein solches, eigenständig übertragbares Nutzungsrecht gäbe es aber nicht. Mangels Möglichkeit des Erwerbs eines derartigen Rechts bestehe also auch keine Möglichkeit der Einklagung einer Verletzung (AG Charlottenburg, Urteil vom 26.05.2016, Az. 218 C 37/16).

Auch die Haftung als „Täter“, die erforderlich für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs ist, liegt nicht ohne weiteres vor. Wer nur „Störer“ ist, also Inhaber des Internetanschlusses, der die Verletzungshandlung selbst nicht begangen hat, kann nur auf den Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden.

Eine pauschale Beurteilung kann aus der Ferne jedoch nur schwer erfolgen, eine konkrete Überprüfung des Einzelfalles ist grundsätzlich erforderlich.

Unser Rat

Sie haben eine DigiRights-Abmahnung erhalten? Wir empfehlen eine schnellstmögliche Beratung – wenn nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert wird, kann eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt werden, die weitere Komplikationen und Kosten mit sich bringen kann.

Insbesondere im Falle der DigiRights ist eine professionelle Überprüfung der Richtigkeit der ermittelten IP-Adresse, der Rechtsinhaberschaft und ihrer Täterschaft in jedem Fall anzuraten, damit festgestellt werden kann, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine Überprüfung der durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte nicht unterzeichnet werden, wenn Sie für den konkreten Fall zu weit gefasst ist. Sie birgt sonst ein erhebliches finanzielles Risiko, welches durch einen spezialisierten Anwalt leicht auf ein adäquates Maß reduziert werden kann.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Berechtigung der Abmahnung und den besten Reaktionsmöglichkeiten in ihrem konkreten Fall. Eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 01.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.