Abmahnung von Peter Paul Heinrich Scheuren durch Rechtsanwalt Volker Jakobs

Informationen zum Widerrufsrecht

Die Abmahner

Herr Peter Paul Heinrich Scheuren ist Betreiber und Verantwortlicher des Shops La Maison Henri mit Sitz in 47799 Krefeld. Der Online-Shop bietet zahlreiche Produkte aus den Bereichen Wohnen & Leben, Küche & Bad, Garten & Terrasse, Lampen und Uhren an.

Herr Rechtsanwalt Volker Jakobs spricht im Namen des Herrn Scheuren die Abmahnung aus.

Der Vorwurf

Es wird ein Verstoß gegen die Regelungen zum Widerrufsrecht gerügt. Dabei weisen einige ebay-Angebote derselben Branche eine fehlende Widerrufsbelehrung sowie fehlende Muster-Widerrufsformulare auf.

Die Forderung

Es wird eine unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, um Zuwiderhandlungen auszuschließen bzw. unter Strafe zu stellen. Zudem soll der Abgemahnte für die Anwaltskosten in Höhe von 1.358,86 Euro (Streitwert: 30.000 Euro) aufkommen.

Unsere Einschätzung

Nicht selten rügen Konkurrenten eine fehlende Widerrufsbelehrung und/oder ein fehlendes Widerrufsformular mithilfe von Abmahnungen. Internethändler sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Verbraucher vollumfänglich über das Widerrufsrecht zu informieren und ein entsprechendes Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen.

Seit dem 13.06.2014 gilt das „neue“ Widerrufsrecht, wonach in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben ist, da der Verbraucher auch die Möglichkeit haben soll, sein Widerrufsrecht per Telefon auszusprechen. Zudem muss der Verkäufer ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen.

Missachten Sie diese Regeln, drohen Abmahnungen, die nicht zu unterschätzen sind.

Unser Rat

Beachten Sie als gewerblicher Verkäufer unbedingt die Regelungen zum Widerrufsrecht. Gerne beraten wir Sie dahingehend und übernehmen zudem gerne die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung.

Kontaktieren Sie uns direkt nach Eingang der Abmahnung, um innerhalb der gesetzten Frist agieren zu können. Unterzeichnen Sie jedoch nicht voreilig die ungeprüfte Unterlassungserklärung, da diese zumeist sehr weit formuliert ist und vorerst einer Modifizierung bedarf. Andernfalls laufen Sie Gefahr, in die Vertragsfalle mit empfindlichen Vertragsstrafen zu tappen.

Stand: 27.05.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.