Abmahnung BZfM GmbH durch Rechtsanwälte Burchard, Mencke & Kollegen

Angebote von Feuerzeugen ohne gesetzliche Kennzeichnungspflichten für chemische Stoffe

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der BZfM GmbH vorgelegt. Der vertretungsberechtigte Geschäftsführer der BZfM GmbH ist Herr Jakob Schmidt. Mit dieser Abmahnung wird moniert, dass bei Angeboten von Feuerzeugen die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für chemische Stoffe nicht beachtet wurden. Aufgrund dieser fehlenden Kennzeichnungspflichten von chemischen Stoffen wird sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Zunächst ist zusagen, dass bei diesen Abmahnungen genauestens geprüft werden muss, ob und inwieweit der geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht. Es ist also sicherzustellen, dass Sie als Abgemahnter sich nicht zu weit verpflichten. Prüfen Sie daher die Anspruchsgrundlagen und die daraus resultierenden Verpflichtungen genauestens. Von der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung müssen wir eindringlich abraten. Einige allgemeine Informationen zu möglichen Reaktionen auf eine Abmahnung haben wir auch in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: Wie sollten Sie auf eine Abmahnung reagieren?

Im vorliegendem Fall sollte aber auch die Abmahnberechtigung der BZfM GmbH genauestens unter die Lupe genommen werden. Wir haben festgestellt, dass die BZfM GmbH unter Leitung ihres 20-jährigen Geschäftsführers in ihrem Onlineshop unter www.BZfM.de für einzelne Feuerzeuge sehr hohe Verkaufspreise ansetzt. Gleiches ist für den ebay-Account bzfm zu sagen. Besonders beachtlich und aussagekräftig ist hier auch, dass der Account bzfm auf www.ebay.de bis zum heutigen Tage (22.02.2016) keine einzige Bewertung erhalten hat und dies obwohl die Anmeldung des Accountes bereits am 16.11.2015 erfolgte. Zudem offerierte die BZfM GmbH an diesem Tag zudem zeitgleich nur 10 Artikel auf der Plattform. Dies könnte in der Gesamtheit dafür sprechen, dass die BZfM GmbH keinerlei oder nur eine geringe wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und ihr so auch aufgrund der Masse der versendeten Abmahnungen der Einwand des Rechtsmissbrauches entgegenstehen könnte.

Seien Sie also bei Erhalt einer solchen Abmahnung wachsam. Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Im Überblick:

gefordert wird:

  1. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich fehlender gesetzlicher Kennzeichnungspflichten für chemische Stoffe
  2. der Ausgleich der entstandenen Abmahnkosten basierend auf einem Streitwert i. H. v. 10.000 Euro (entspricht vorliegend: 578,00 Euro)

Besonderheiten:

  1. teilweise sehr hohe, unseres Erachtens nach nicht konkurrenzfähige Verkaufspreise im Online- und im ebay-Shop
  2. der ebay-Account bzfm wurde am 16.11.2015 angelegt, hat aber bis heute (22.02.2016) keine einzige Bewertung erhalten
  3. es werden im ebay-Shop bzfm nur eine geringe Anzahl von Artikeln angeboten (am 22.02.2016: nur 10 unterschiedliche Angebote)

Stand: 19.02.2016

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.