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Wiederkehrende Abbuchung der PPS Perfunctio Payment Services GmbH - Wir können helfen! 


Abbuchung z.B. wegen Abo z.B. der MIT AG Lebensfreude

Haben Sie auch wiederkehrende Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services GmbH auf Ihrem Kontoauszug entdeckt?

Die Firma bietet u.a. Zahlungsabwicklungen an und die abgebuchten Forderungen stammen damit oftmals aus anderen Verträgen, namentlich z.B. Aboverträgen der MIT AG Lebensfreude GbR (lebensfreude-gbr.com). Diese Firma bietet die Teilnahem an Lotto Spielen, Monatshoroskope und Rabatt- Online Shop an.


Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr,


Zum Hintergrund 

Haben Sie auch wiederkehrende Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services GmbH auf Ihrem Kontoauszug entdeckt?

Die Firma aus Hamburg bietet u.a. Zahlungsabwicklungen an.

Auf der homepage heißt es auszugsweise:

"Effizient und Flexibel
Wir stehen für effiziente und flexible IT Lösungen für unsere internationalen Kunden im E-Commerce."

Die bedeutet, dass Sie wohl nicht mit der PPS Perfunctio Payment Services GmbH einen Vertrag haben, sondern diese nur die Zahlungsabwicklung für ein anderes Unternehmen übernimmt. 

Die wiederkehrenden Abbuchungen stammen erfahrungsgemäß oftmals aus Aboverträgen, wie Verträgen der MIT AG Lebensfreude GbR (lebensfreude-gbr.com). Diese Firma bietet die Teilnahem an Lotto Spielen, Monatshoroskope und Rabatt- Online Shop an.

Wir berichteten über die Firma bereits in der Vergangenheit ausführlich:


https://e-commerce-kanzlei.de/abo-der-mit-ag-lebensfreude-gbr-beenden-wir-helfen.html


Unser Rat

Handeln Sie schnell bevor es zu weiteren Abbuchungen kommt.

Zunächst gilt es herauszufinden, für welche Firma die PPS Perfunctio Payment Services GmbH die Zahlungen einzieht. 

Der zugrundeliegende (Abo-) Vertrag ist sodann auf Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

Wenn Sie sich von diesem Vertrag  lösen wollen helfen wir Ihnen gerne weiter! 

Hier müsste z:B. zunächst nachgewiesen werden, dass ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

Auch die AGB der Firma können einen juristischen Prüfung unterzogen werden. 

Wir helfen Ihnen!

Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen.


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 16.03.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.