Abmahnung von Marcel Frank "bremsenkoenig" durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

ebay Widerrufsrecht

Uns wurde heute erneut eine Abmahnung von Herrn Marcel Frank vorgelegt. Herr Marcel Frank wird abermals von der Kanzlei Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertreten.

Die Wettbewerberstellung und damit die Abmahnberechtigung leitet Herr Marcel Frank diesmal allerdings über seinen (angeblichen) ebay-Shop bremsenkoenig her. Rechtsanwalt Gereon Sandhage behauptet hierzu, sein Mandant würde (auch) über diesen Shop diverse Auto-Ersatzteile, wie Getriebe, Leuchten und andere KFZ-Elektroteile an Verbraucher vertreiben.

Anschließend wird durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage das gänzliche Fehlen einer Widerrufsbelehrung sowie der Informationen zum Widerrufsformular bei den ebay-Angeboten unseres Mandanten behauptet. Diese aktuelle Abmahnung greift also erneut die Problematik der fehlenden, falschen und/oder unvollständigen Angaben hinsichtlich des Widerrufsrechtes auf.

Jedoch zeigt diese Abmahnung, dass die Betroffenen unter Umständen auch ihre grundsätzliche Verpflichtung zum Bereithalten dieser Informationen prüfen müssen. Diese Pflicht besteht schließlich nur bei Gewerbetreibenden, als Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Darüber hinaus verdeutlicht diese neue Abmahnung abermals den Umfang der Abmahntätigkeit, welcher zu einem Rechtsmissbrauch führen kann.

Wir haben bereits in einem andern Artikel ausführlich über die Besonderheiten der Abmahnungen des Herrn Marcel Frank, die aus dem Hause Gereon Sandhage kommen, berichtet. Die Gesamtumstände erscheinen durchaus bemerkenswert!

Wir halten Sie aber weiterhin auf dem Laufenden. Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten, so stehen wir Ihnen gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zur Verfügung.

Haben Sie bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und Anwaltskosten gezahlt?

Dann senden Sie uns trotzdem die erhaltene Abmahnung. Schließlich kann eine große Anzahl von Abmahnungen zum Rechtsmissbrauch führen. Diesen Nachweis können wir aber nur mit Ihrer Hilfe erbringen. Gelingt uns dies, so können wir jedoch unter Umständen auch Schadensersatzansprüche für Sie gegen Herrn Marcel Frank geltend machen und die abgegebene Unterlassungserklärung zurück fordern. Zögern Sie also nicht!

(Durch die Einsendung Ihrer Abmahnung gehen Sie selbstverständlich keine Verpflichtung ein und es entstehen auch hierdurch keinerlei Gebühren unsererseits für Sie.)

Stand: 24.03.2016

Redaktion

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Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.