Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schröder im Auftrag der Bianca Starck-Lemme und Dorian Lehme GbR

Scheinprivate Händler auf Ebay

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwalt Lutz Schröder, welche im Auftrag der Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR aus Stadtoldendorf ausgesprochen wurde, vorgelegt. Die Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR verkauft u. a. über den ebay-Shop hoerspielhausen Tonträger und DVDs.

Mit der uns vorliegenden Abmahnung wurde ein (vermeintlich) privater ebay-Händler abgemahnt. In dem Schreiben wird sodann ausgeführt, dieser habe die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten und dabei die gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt.

Scheinprivate Händler behindern den Wettbewerb und handeln zum Nachteil der Verbraucher! – Wirklich?

Mit diesem Beitrag möchten wir aber auch darauf aufmerksam machen, dass die Existenz von sog. scheinprivaten Anbietern für gewerbliche Anbieter ein nicht zu unterschätzendes Problem darstellt. Folglich könnte der Abmahnung durchaus eine berechtigte Motivation zugrunde liegen.

Es muss aber auch beachtet werden, dass die Empfänger einer solchen Abmahnung (wie auch in dem derzeit konkret zur Begutachtung vorliegenden Fall) meist unwissend und vollkommen absichtslos handeln. Diesen – vermeintlich privaten – Anbietern ist vielmehr regelmäßig die Grenze zum gewerblichen Handeln gänzlich unbekannt. Über diese Zwickmühle für private ebay-Händler haben wir bereits berichtet.

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Aber was sollen Sie nun tun, falls Sie abgemahnt worden sind?

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren! Denn nur so können Sie größere Nachteile vermeiden. Umso mehr müssen wir jedoch ebenso eindringlich davor warnen, die gesetzte Frist ohne Reaktion verstreichen zu lassen.

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Wie könnten nun Ihre Reaktion aussehen?

Als erstes müssen unbedingt sicherstellen, dass Sie im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Ihre Angebote rechtskonform gestalten und notwendigen Änderungen vornehmen. Künftig dürfen Sie dann nur noch unter Beachtung dieser Verpflichtungen Artikel zum Kauf anbieten. Andernfalls besteht das Risiko, wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden.

Sollten Sie allerdings zu Unrecht abgemahnt worden sein, so kann eine geeignete Strategie zur effektiven Verteidigung gegen die erhaltene Abmahnung geformt werden.

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Welche Erkenntnisse haben wir im aktuellen Fall?

Im vorliegenden Schreiben wird im Namen der Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Ausgleich der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 7.500 Euro verlangt. Hieraus berechnet sich die Gebührennote in Höhe von 612,80 Euro.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die beigefügte Unterlassungserklärung sehr weit gefasst ist. Wir sind der Meinung, dass die von der Gegenseite gewählten Formulierungen deutlich zu weit gehend sind. Ob jedoch schon aus diesem Grund auf einen Rechtsmissbrauch geschlossen werden kann, ist fraglich. Wir empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltlichen Rat und rechtskonforme Modifizierung abzugeben.

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Stand: 12.04.2016

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.