BFH-Urteil zum ebay-Handel: noch privat oder schon gewerblich?

Anhaltspunkte zur Streitfrage

Der Bundesfinanzhof hat mit einer Entscheidung im August 2015 festgelegt, dass eine ebay-Verkäuferin, die über einen Zeitraum von zwei Jahren insgesamt 140 Auktionen bei ebay abgewickelt hat, gewerblich handelt (BFH, Urteil v. 12.08.2015, Az. XI R 43/13).

Der Bundesfinanzhof führt in dieser Entscheidung aus, dass ebay-Verkäufer, die planmäßig und mit nicht unerheblichem Aufwand Handel betreiben, eine gewerbliche Tätigkeit ausüben.

Dies führt nach zutreffender Ansicht des BFH auch dazu , dass die betroffenen ebay-Verkäufer umsatzsteuerpflichtig sein können. Den Einwand der im konkreten Fall betroffenen ebay-Verkäuferin, sie habe nur für eine begrenzte Zeit auf der Plattform ebay als Verkäuferin agiert, ließ der BFH nicht gelten. Nach Meinung des BFH lassen insbesondere aktive Schritte zur Vermarktung der eigenen Waren den Schluss auf ein gewerbliches Handeln zu.

Auch diese Entscheidung liefert wieder weiterführende Erkenntnisse zur Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen ebay-Verkäufern. Liegt die Anzahl der Angebote über dieser vom BFH fixierten Angebotsschwelle, so besteht die latente Gefahr, dass die Verkaufsaktivität als unternehmerisches Handeln eingestuft wird.

Der vorliegend fixierte Schwelle ist zudem als nicht besonders hoch anzusetzen: 140 Verkäufe in zwei Jahren entspricht einer durchschnittlichen Transaktionszahl von knapp 6 Verkäufen im Monat! Allerdings ist an dieser Stelle auch zu erwähnen, dass es jeweils auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommt.

Stand: 14.04.2016

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Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.