Abmahnung Universum Film GmbH durch Kanzlei Waldorf Frommer

Filesharing: A Most Violent Year

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegt. Die Abmahnung wurde im Auftrag der Universum Film GmbH ausgesprochen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist auf die Verfolgung von sogenannten Filesharing-Fällen spezialisiert. Es werden in den ausgesprochenen Abmahnungen urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht, da urheberrechtlich geschützte Werke über einschlägige Netzwerke, wie beispielsweise BitTorrent oder eMule verbreitet worden sind.

Allgemeine Informationen über die Kanzlei Waldorf Frommer haben wir hier für Sie zusammengestellt: Hinweise zu Abmahnungen von Waldorf Frommer

In der vorliegenden Abmahnung werden insoweit die Ansprüche aufgrund der öffentlichen Zugänglichmachung, die einer widerrechtlichen Verbreitung gleichsteht, des Filmes „A Most Violent Year”, einem US-amerikanischer Thriller aus dem Jahr 2014, geltend gemacht.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert sodann im Namen der Universum Film GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Schadensersatz und Anwaltskosten zusammen.

Was aber sollten Sie nun tun, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben?

Zunächst heißt es Ruhe bewahren! Handeln Sie nicht vorschnell, denn dies kann sich im Nachhinein als großer Fehler herausstellen.

Aber: Beachten Sie trotzdem die gesetzten Fristen. Andernfalls können Ihnen weitere Nachteile drohen.

Grundsätzlich sollte zunächst geprüft werden, ob Sie überhaupt haften. Schließlich haften nur der Täter und der verantwortliche Störer. Sofern also die Täter- und die Störerhaftung entfallen – und das ist gar nicht so selten – ist weder eine Unterlassungserklärung abzugeben, noch Schadensersatz zu leisten. Es ist folglich zu prüfen, wie es sich jeweils im konkreten Einzelfall verhält.

Hierzu hat die Rechtsprechung diverse Möglichkeiten aufgezeigt, mit denen eine Haftung umgangen werden kann. Es ist somit die genaue Situation zu analysieren, bevor eine Verteidigungsstrategie gewählt werden kann.

Wir haben in unserem Rechtsblog diverse Möglichkeiten, Risiken und Strategien analysiert, die bei einer ersten Einschätzung helfen. Gerne stehen wir Ihnen auch bei der individuellen Verteidigung zur Seite.

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Stand: 23.02.2016

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.