Abmahnung vom IDO-Verband

Fehlender Hyperlink auf die OS-Plattform der EU Online-Streitbeilegung

Uns wurde eine Abmahnung des IDO-Verbandes vorgelegt. Der IDO-Verband tritt nach eigenen Aussagen als Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. auf.

Diesem Verein sollen nach Ausführungen des IDO mehr als 1800 Mitglieder angehören.

Demnach wäre der IDO-Verband durchaus als abmahnbefugt anzusehen. Allerdings häufen sich die Berichte, dass dieser Verein mannigfaltig abmahnt. Insoweit muss insbesondere der Umfang der Abmahntätigkeit mit der finanziellen und personellen Ausstattung des Vereins im Einklang stehen. Eine zu umfangreiche Abmahntätigkeit kann auch vorliegend zu einem Rechtsmissbrauch führen.

Der IDO-Verband mahnt in der vorliegenden Abmahnung die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (ODR-Verordnung) ab.

Wir haben bereits in einem Beitrag über diese neue Verpflichtung zum Bereithalten eines Links zur OS-Plattform berichtet und vor derartigen Abmahnungen gewarnt.

So müssen wir an dieser Stelle höchst vorsorglich darauf hinweisen, dass der IDO-Verband nach derzeitigen Erkenntnissen nicht nur abmahnbefugt ist, sondern auch die gerügten Verstöße (fehlender Link zur OS-Plattform) als wettbewerbswidrig einzustufen sind.

Aber Achtung!

Geben Sie nicht vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung ab. Zunächst ist zu prüfen, ob Sie überhaupt in den Anwendungsbereich der ODR-Verordnung fallen und zur Veröffentlichung des besagten Links tatsächlich verpflichtet sind.

Außerdem ist zu prüfen, dass Sie Ihre Informationen vor Abgabe einer – ggf. modifizierten Unterlassungserklärung – korrigieren und rechtskonform anpassen. Andernfalls drohen schließlich sehr hohe Vertragsstrafen, welche durch den IDO-Verband auch geltend gemacht werden.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der IDO-Verband bei Ablauf der gesetzten Fristen durchaus einstweilige Verfügungen beantragt. Beachten Sie also in jedem Fall die Ihnen gesetzten Fristen und wenden sich rechtzeitig an einen spezialisierten Anwalt um weitere Nachteile zu vermeiden.

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Wir bieten Ihnen gerne eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung!

Stand: 24.03.2016

Redaktion

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Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.